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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 4 L 30/89   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 4 L 30/89 (https://dejure.org/1990,9195)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.1990 - 4 L 30/89 (https://dejure.org/1990,9195)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 1990 - 4 L 30/89 (https://dejure.org/1990,9195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fahrgeldausfälle; Schwerbehinderte; Beförderungsleistung; Härteklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrgeldausfälle; Schwerbehinderte; Beförderungsleistung; Härteklausel

  • Wolters Kluwer

    Fahrgeldausfälle; Schwerbehinderte; Beförderungsleistung; Härteklausel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 4 L 30/89
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Oktober 1984 (BVerfGE 68, 155), das dem Gesetzgeber aufgab, § 60 SchwbG durch eine Regelung für Härtefälle zu ergänzen, verhandelten Klägerin und Beklagte über einen Vergleich.

    Am 27. Februar 1986 hat die Klägerin Klage erhoben, mit der sie geltend macht, ihr Begehren, für die Jahre 1980 und 1982 eine höhere Erstattung zu erhalten, sei von der Wendung in dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Oktober 1984 (aaO) erfaßt, wonach "für unabgewickelte Härtefälle aus früherer Zeit" der Gesetzgeber eine ergänzende Regelung werde treffen müssen, sofern sich dies nicht "durch eine vergleichsweise Bereinigung dieser Fälle" erübrige; denn ihre Erstattungsanträge hätten solche Gesichtspunkte wegen des Fehlens einer gesetzlichen Regelung nicht zum Inhalt gehabt.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 17. Oktober 1984 (BVerfGE 68, 155) entschieden, die bis zum 31. März 1984 geltende Regelung für den Ausgleich unentgeltlicher Beförderung Schwerbehinderter sei mit dem Grundgesetz insoweit unvereinbar, als sie im Unterschied zur Folgezeit keine Härteklausel wie die des § 60 Abs. 5 des Schwerbehindertengesetzes enthalten habe.

    Das hat das Bundesverfassungsgericht im schon erwähnten Beschluß vom 17. Oktober 1984 (aaO S. 175) damit zum Ausdruck gebracht, daß es eine ergänzende Regelung durch den Gesetzgeber nur "für unabgewickelte Härtefälle aus der früheren Zeit" für erforderlich gehalten hat, und zwar auch nur, "sofern sich dies nicht durch eine vergleichsweise Bereinigung dieser Fälle erübrigt".

  • BVerwG, 17.03.1988 - 7 C 99.86

    Verfassungsmäßigkeit - Private Ersatzschulen - Regelförderung - Ersatzschulwesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 4 L 30/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr ausdrücklich betont, daß es dafür einer ergänzenden Regelung durch den Gesetzgeber bedürfe (zur Ablehnung eines verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruchs bei verfassungswidrig unzureichender gesetzlicher Regelung vgl. auch Urteil des Senats vom 17. März 1988 - BVerwG 7 C 99.86 - DVBl 1988, 587 (588) [BVerwG 17.03.1988 - 7 C 99/86] ).
  • BVerwG, 23.11.1988 - 7 B 181.88

    Ausgleich für unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 4 L 30/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 23. November 1988 - BVerwG 7 B 181.88 - ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.10.1988 - 12 A 59/88

    Fahrgeldausfallerstattung für die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1990 - 4 L 30/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit diesem Beschluß die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 1988 - 12 A 59/88 - zurückgewiesen.
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